Finanzielles
Zuzahlung
Für gesetzlich Krankenversicherte regeln rechtliche Vorschriften die Eigenbeteiligung bei stationären Behandlungen. Derzeit ist für längstens 28 Tage im Kalenderjahr ein Betrag von 10 Euro pro Tag zu bezahlen. Das Krankenhaus leitet das Geld an die Krankenkasse weiter.
Die Eigenbeteiligung wird nicht erhoben, wenn
• Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
• Sie im Kalenderjahr bereits für 28 Tage Zuzahlung geleistet haben,
• die stationäre Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt,
• eine Mutter maximal sechs Tag nach einer Entbindungen in der Klinik bleibt,
• die Krankenhauspflege nur teilstationär geschieht oder wenn
• es sich um eine ambulante, vor- oder nachstationäre Behandlung handelt.
Wir bitten Sie, die Zuzahlung am Tag Ihrer Entlassung zu entrichten oder die Gründe für eine Befreiung nachzuweisen. Wenn Sie die Zuzahlungen Ihrer Meinung nach zu Unrecht geleistet haben, reichen Sie bitte die Quittung bei Ihrer Krankenkasse ein. Überzahlungen werden in der Regel umgehend erstattet.
Selbstzahler
Selbstzahler sind Patienten, die keinen Versicherungsschutz nachweisen können oder die Wahlleistungen in Anspruch nehmen, zu deren Übernahme die öffentlich-rechtlichen Kostenträgern (z.B. Krankenkassen) nicht verpflichtet sind. Diese Patienten sind dem Klinikum gegenüber Selbstzahler. Sie werden vom verantwortlichen Mitarbeiter für stationäre Abrechnungen beraten.






