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Informationen für Selbstzahler

Selbstzahler sind Patienten, die keinen Versicherungsschutz nachweisen können oder die Wahlleistungen in Anspruch nehmen, zu deren Übernahme die öffentlich-rechtlichen Kostenträgern (z.B. Krankenkassen) nicht verpflichtet sind. Diese Patienten sind dem Klinikum gegenüber Selbstzahler. Sie werden vom verantwortlichen Mitarbeiter für stationäre Abrechnungen beraten.

Kostenpflichtige Wahlleistungen

Üblicherweise richten sich die ärztliche Betreuung und Zimmergröße nach der Art und Schwere Ihrer Erkrankung. Wollen Sie den behandelnden Arzt sowie die Zimmergröße und -ausstattung selbst bestimmen, so können Sie das tun. Die folgenden Leistungen stehen für Sie zur Wahl:

  • privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt
  • Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer
  • Unterbringung einer Begleitperson (sofern nicht medizinisch notwendig)
  • Telefon
  • Fernsehgerät
  • Sonderkostformen

Bitte sprechen Sie Ihre Wünsche möglichst gleich bei der Aufnahme an, wir beraten Sie gerne und erläutern die Einzelheiten und Kosten. 

Ansprechpartner

Martin Eberhardt

Martin Eberhardt
Tel.: 06621 / 88 1018
Fax: 06621 / 88 2525

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