Knochendichtemessung

Für die Ermittlung des Knochenmineralsalzgehaltes steht ein Gerät zur Verfügung, das mittels DEXA („Dual Energy X-Ray Absorptiometry) Technik arbeitet. Körperareale, die aus verschiedenen Strukturen bestehen, z. B. Knochen und Weichteile, können mit Röntgenstrahlen zweier unterschiedlicher Energien abgetastet werden. Dabei entstehen je nach durchdrungener Struktur unterschiedliche Abschwächungen, die messtechnisch erfasst werden. Aus den Messergebnissen kann dann der Knochenmineralsalzgehalt errechnet werden.

Untersuchungsgrund
Verdacht auf Osteoporose. Verlaufskontrolle bei bekannter Osteoporose oder Osteopenie.
Ablauf
Die Untersuchungen werden nur an Mittwochen durchgeführt. Vor der Untersuchung bitten wir Sie, einen Anamnesebogen auszufüllen. Danach wird geprüft, ob die Untersuchung gemäß der geltenden Leitlinien für die Diagnose und Behandlung der Osteoporose gerechtfertigt ist.
Die Untersuchung wird im Liegen durchgeführt. Standardmäßig werden die Lendenwirbelsäule und beide körpernahen Oberschenkelbeine gemessen. Für die Messung der LWS werden Sie in eine Art Stufenlage gebracht, die Messung der Oberschenkel erfolgt mit leicht nach innen gedrehten Beinen. Kleidung und strahlenabschwächender Schmuck muss abgelegt werden. Für die Wahrung der Intimsphäre ist gesorgt. Nach der Untersuchung wird ein Beratungsgespräch mit dem Arzt angeschlossen.
Zu beachten
Nüchternheit ist nicht erforderlich. Das Osteoporosemedikament Strontium Ranelat lagert sich im Knochen ein und täuscht eine Knochendichtezunahme vor, das Strontium Röntgenstrahlen stark schwächt. Auch nach Gabe von Röntgenkontrastmitteln können die Untersuchungsergebnisse verfälscht sein.
Kosten
Bei privat versicherten Patienten werden die Kosten von der Versicherung übernommen. Bei gesetzlich versicherten Patienten, die stationär aufgenommen sind, fallen keine Kosten an. Für gesetzlich versicherte Patienten, die ambulant zur Untersuchung kommen, wird die Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung „IGeL“ durchgeführt und kostet € 40. Zwar ist die Knochendichtemessung nach einem Knochenbruch eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, abrechenbar aber nur für Radiologen. Wir haben daher keine Abrechnungsgenehmigung, sehr wohl aber eine Betriebsgenehmigung. Daher müssen wir den Betrag in Rechnung stellen, bitte um Verständnis.