Die JAV der Klinikum Bad Hersfeld GmbH besteht aus fünf ordentlichen Mitgliedern und einem Ersatzmitglied. Das Gremium hat eine Amtszeit von 2 Jahren und wird von den Auszubildenden unter 25 Jahren und sämtlichen Arbeitnehmern unter 18 Jahren gewählt.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung vertritt sämtliche oben genannten Arbeitnehmer.
Aufgaben der JAV sind:
Das Betriebsverfassungsgesetz, Krankenpflegegesetz, Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Unfallverhütungsvorschriften und die bestehenden Tarifverträge bilden die Grundlagen für die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Rebecca Faltus
Vorsitzende Jugend- und Auszubildendenvertretung