Die strukturierten Qualitätsberichte für die Jahre 2004, 2006 und 2008 eröffnen Patienten, Mitarbeitern sowie allen Interessierten die Möglichkeit, sich über die Qualität der Leistungen des Klinikums Bad Hersfeld zu informieren.
Seit 2005 sind alle nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet über die Kassenverbände einen Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Inhalt und Umfang des Qualitätsberichts wurden in einer Vereinbarung auf Bundesebene geregelt.
Diese Berichte haben einer streng vorgegebenen Struktur zu folgen. Sie stellen einen medizinischen Jahresbericht dar und enthalten keine betriebswirtschaftlichen Daten.
Die Qualitätsberichte geben den Krankenkassenverbänden und kassenärztlichen Vereinigungen eine vergleichende Auswertung der in Kliniken erbrachten Leistungen. Mit diesen Berichten wird außerdem eine Erhöhung der Transparenz im Gesundheitswesen beabsichtigt.