Arbeitsunfälle

Die Ausübung der beruflichen Tätigkeit wird in Deutschland unter des besonderen Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung gestellt. Träger sind die Berufsgenossenschaften. Auch andere Personengruppen stehen unter diesem besonderen Schutz: Kindergartenkinder, Schüler, Studenten, Ersthelfer bei Unfällen, Patienten während einer stationären Krankenhausbehandlung und verschiedene andere mehr.

Zugelassen und medizinisch verantwortlich für die Behandlung von Arbeitsunfällen ist der Durchgangsarzt (D-Arzt). Der Durchgangsarzt am Klinikum Bad Hersfeld ist der Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie, Privatdozent Dr. Ralf Kraus. Das Klinikum Bad Hersfeld ist zudem zum sogenannten Verletzungsartenverfahren (VAV)  und damit für die Behandlung besonders schwerer Arbeitsunfallfolgen zugelassen.

Anmeldung
Kommen Sie wegen eines Arbeitsunfalls in die Sprechstunde oder in die Notaufnahme? Bitte weisen Sie das Personal sofort daraufhin, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder handeln könnte. Denn dann ist nicht Ihre Krankenkasse der Kostenträger, sondern die zuständige Berufsgenossenschaft.

Wegeunfall
Wissen Sie, dass auch der Weg zum Arbeitsplatz und der Weg nach Hause berufsgenossenschaftlich versichert sind? Er muss allerdings direkt und ohne Umwege zurückgelegt werden. Der Arbeitsweg beginnt und endet an der eigenen Haustür. Erleiden Sie unterwegs einen Unfall, spricht man von einem Wegeunfall.

Behandlungsablauf
Die Behandlung einer Verletzung nach einem Arbeitsunfall erfolgt natürlich nach den gleichen medizinischen Grundsätzen wie die eines privaten Unfalls. Sie erfolgt einmalig oder mehrfach ambulant (allgemeines Heilverfahren) oder stationär (besonderes Heilverfahren). Die Behandlungssteuerung obliegt dem Durchgangsarzt. Er kann in leichteren Fällen die Behandlung an andere Ärzte, unter Umständen z. B. Ihren Hausarzt delegieren. Er muss der zuständigen Berufsgenossenschaft in regelmäßigen Abständen insbesondere zum Behandlungsabschluss über den Behandlungsfortgang Bericht erstatten und braucht dazu Ihre Mithilfe.

Nach schweren Unfallverletzungen nimmt der Durchgangsarzt die Hilfe eines Rehamanagers oder Berufshelfers der Berufsgenossenschaft in Anspruch, um z. B. eine Wiedereingliederungsmaßnahme in die Wege zu leiten. Bei bleibenden Verletzungsfolgen haben Sie u.U. Anrecht auf eine Entschädigung. Dies wird im Rahmen eines Rentengutachtens beurteilt, das auf Anraten des Durchgangsarztes von der Berufsgenossenschaft in Auftrag gegeben wird.

Die Therapieleistungen der Berufsgenossenschaften sind in der Regel umfangreicher als die der Krankenkassen bei gleichen Verletzungen. Die Vorordnung durch den D-Arzt orientiert jedoch selbstverständlich an der medizinischen Notwendigkeit.

Notfallbehandlung
Eine Verletzung nach einem Arbeitsunfall stellt oft einen Notfall dar. Sie verursacht Schmerzen, die gelindert werden müssen. Sie bedarf einer Wundversorgung oder einer Ruhigstellung der betroffenen Körperregion, die fachgerecht durchgeführt werden muss. Die definitive Behandlung, manchmal in Form einer Operation, kann dagegen fast immer sorgfältig geplant und innerhalb der nächsten Tage durchgeführt werden.

Als Opfer eines Arbeitsunfalls sind Sie in der Notaufnahme unserer Klinik immer bestens aufgehoben. Unsere Ärztinnen und Ärzte und unser speziell ausgebildetes Pflegepersonal sind rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie im Einsatz. Bitte bedenken Sie, dass die Notfallbehandlung aus medizinischen Gründen unterschiedlich dringlich sein kann und diese Umstände die Behandlungsreihenfolge bestimmen.